Beamter wegen Geheimnisverrats unter Anklage
Am Wochende konnte man in der Sächsische Zeitung die Meldung lesen, dass die Justiz wegen der "Korruptionsaffäre" einen Ex-Verfassungsshützer vor Gericht bringen wird. Dabei wird ihm unterstellt, dass er mir Akten übergeben habe, um zu verhindern, dass die Akten vernichtet würden. Eine einfältige Verschwörungstheorie, geschrieben von einer für ihre besondere Objektivität bekannte Journalistin. Deshalb durfte sie auch als erste diese Meldung verbreiten.
Nach Angaben der Sächsische Zeitung habe die Generalstaatsanwaltschaft den Beamten jetzt wegen Geheimnisverrat, versuchter Nötigung und Urkundenfälschung beim Amtsgericht Dresden angeklagt. Ihm wird, so viel ist sicher, in jeder Beziehung der Prozess gemacht werden, damit in Zukunft endlich Ruhe im Sachsenland herrscht. Zitat aus der entsprechenden Meldung:
"Die Ankläger werfen ihm vor, dem Buchautor Jürgen Roth geheime Verfassungsschutzunterlagen übergeben zu haben."
Woher weiß die Journalistin eigentlich, wenn nicht aus der Staatsanwaltschaft, dass der ehemalige Beamte geheime Unterlagen, darunter Berichte eines Informanten, zu dem Zeitpunkt weitergeben hat, als der Landtag dem Verfassungsschutz die Kompetenz für Ermittlungen gegen Organisierte Kriminalität entzog? Und wo sind die beweiskräftigen Indizien für die abenteuerliche Behauptung, das er in Zusammenarbeit mit mir vermutlich verhindern wollte, dass die Akten vernichtet würden? Wenn es wirklich so gewesen wäre - eigentlich hätte er einen Orden für Zivilcourage verdient. Aber so war es natürlich nicht.
Wie üblich musste die "Journalistin" Karin Schlottmann auch noch den folgenden Satz anfügen: "Später stellte sich heraus, dass die von ihm und seinen Kollegen gesammelten Informationen wertlos waren."
So etwas kann man nur schreiben, wenn das Tal der Ahnungslosen besonders attraktiv ist. Tatsache ist, dass die Erkenntnisse der Verfassungsschützer über a. die Rockerbanden b. die italienische Mafia und c. zur russischen organisierten Kriminalität bis zum heutigen Tag vollkommen unbestritten sind.
Noch in der Stellungnahme der Staatsregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke zur italienischen Mafia vom 25. Januar 2009 ist zu lesen: "Aus der Zeit der gesetzlich zugewiesenen Beobachtung der Organisierten Kriminalität liegen dem Landesamt für Verfassungsschutz Erkenntnisse vor, die jedoch im Rahmen der öffentlichen Beantwortung der Anfrage aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können, da sonst Rückschlüsse auf die Arabeitsweise der Behörde gezogen werden könnten."
Waren die Informationen über Leipzig und Rotlicht deshalb wertlos weil es hier um sächsische Juristen ging? Da hat die etwas eingeengt denkende Journalistin entweder im Untersuchungsausschuss geschlafen oder war nicht anwesend. Daher ein entsprechender Bericht aus der TAZ vom 28. April 2009. Wer diesen Artikel gelesen hat kann sich selbst ein Urteil über die Journalistin der Sächsischen Zeitung bilden und sich auch vorstellen, wie beengt ihr Blickwinkel ist.
"Aussagen einer Frau, die als junges Mädchen zur Prostitution gezwungen wurde, erhärten den Korruptionsverdacht gegen Justizmitarbeiter in Sachsen.
Vor dem Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtages hat eine ehemalige Zwangsprostituierte den Verdacht erhärtet, Angehörige der Justiz könnten doch in den sogenannten Sachsen-Sumpf verwickelt sein. Bereits bei früheren Vernehmungen hatten sie und andere Mädchen auf Fotos bekannte Leipziger Persönlichkeiten als Freier im Kinderbordell “Jasmin” erkannt. Die Staatsanwaltschaft Dresden erhob deshalb gegen sie Anklage wegen Verleumdung. In ihrer Zeugenvernehmung am Dienstag bezichtigte die damals 16-Jährige nun ihrerseits Polizei und Staatsanwaltschaft entwürdigender Vernehmungsmethoden und der massiven Einschüchterung.
Dem Abgeordneten der Bündnisgrünen Johannes Lichdi ist es zu danken, dass die Zeugin überhaupt vor dem Ausschuss erschien. Sie leidet noch immer unter dem Trauma ihrer Misshandlungen im Bordell, in das sie durch soziale Entwurzelung ihrer Familie nach der Währungsunion 1990 geriet. “Ich will endlich Klarheit über die Namen von Personen, die mich damals benutzt haben”, sagte sie.
Bei der Verhandlung gegen ihren Zuhälter 1994 hat die Zeugin nach eigenen Worten “auch andere bekannte Gesichter” im Saal entdeckt. Ob es sich dabei auch um Justizbeamte handelte, durfte sie am Dienstag mit Rücksicht auf das gegen sie laufende Verleumdungsverfahren nicht sagen. Der CDU-Obmann Günther Schneider stufte sie deshalb als unglaubwürdig ein. Zuhälter Michael Wüst hatte sich stets bester Kontakte zu Polizei und Justiz gerühmt, weshalb ihm nichts passieren könne. “Für mich hat sich erwiesen, was der Zuhälter immer vorhergesagt hatte”, kommentierte sie den Verlauf des Verfahrens. (…)
Der “Sachsen-Sumpf” in Kürze
Die Vorgänge um das 1993 ausgehobene Leipziger Minderjährigen-Bordell “Jasmin” spielen eine zentrale Rolle in einem als “Sachsen-Sumpf” 2007 bekannt gewordenen Dossier des sächsischen Verfassungsschutzes. Der Zuhälter Michael Wüst hatte 2000 gesagt, er sei nur zu einer auffallend niedrigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er zugesagt habe, Prominente in der Verhandlung zu schützen. Die Sächsische Staatsregierung hatte noch 2007 alle Korruptionsvorwürfe für nichtig erklärt. Die Dresdner Staatsanwaltschaft bestätigte bald darauf diese Auffassung.
Quelle: taz vom 28.04.2009
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Sachsensumpf
Es werden Sexualstraftäter geschützt oder laufen gelassen!
Der Polizei werden Steine in den weg gelegt Seitens der Staatsanwaltschaft was Ermittlungen angeht.
Und wenn man den Mund aufmacht und auf die Schlamperei zum Nachteil von Opfern hinweist wie ich dies getan habe mit meinen Aktionen im Fall Teakwondo Lehrer aus Leipzig wird ganz schnell versucht Mundtot zu machen!!!
Doch ich als OPFERMUTTER bin aufgestanden und habe den Mund aufgemacht und für meine Tochter und die anderen Opfer gekämpft und ich werde dies auch weiter tun versprochen!! Und es werden sich hoffentlich mehr finden die Zivilcourage zeigen.