Die Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht in Leipzig wegen übler Nachrede, die ich begangen haben soll, begann etwas verspätet.
Zahlreiche Zuschauer und Zuschauerinnen und Journalisten waren anwesend. Da sitzt man auf der Anklagebank und denkt, es geht doch eigentlich um die Opfer sexueller Gewalt. Da habe ich mich irgendwie getäuscht. Es ging darum, dass ich in einem Blogbeitrag Mitte Juni 2007 einen Buchauszug zitiert hatte, dass Opferfamilien den Eindruck hatten, dass grundsätzlich keine Ermittlungen gegen einen Mann, der Kinder und Jugendliche mißbrauchte, geführt wurden. Die Ermittlungen seien dabei immer von einer Staatsanwältin eingestellt worden. Das war überspitzt formuliert, traf jedoch den Sachverhalt wie ihn Opfer erlebten, und genau den hatte ich mir aus innerer Überzeugung zu eigen gemacht hatte. Ohne irgendein wenn und aber und vielleicht.
Überspitzt formuliert, weil es in einigen Fällen ja Ermittlungen gab, sogar Zeugen gehört wurden. Dabei ging es überhaupt nicht darum, eine bestimmte Staatsanwältin zu verleumden. Sondern darum auf einen skandalösen Sachverhalt aufmerksam zu machen. Denn wie konnte es kommen, dass nicht erst seit 2002 sondern bereits seit Anfang der neunziger Jahre dieser Mann, trotz knapp 25 Anzeigen, ungehindert sein schändliches Treiben bis 2005 fortsetzen konnte, dass viele junge Menschen und ihre Familien in die Verzweiflung getrieben wurden, weil der Staat in Person der Staatsanwaltschaft ihnen entweder nicht glaubte oder ihnen keinen Schutz garantierte?
Nun dachte ich, dass genau das einmal zur Sprache kommen werde, kommen muss, auch die zentrale Frage warum sich die Opferfamilien so alleingelassen, warum sie sich so ohnmächtig fühlten. Aber nein, im Leipziger Amtsgericht spielten die Umstände, die zu meiner pointierten Aussage geführt hatten, irgendwie keine Rolle. Es ging nur und ausschließlich um den reinen Text. Aber wie entstehen Texte in diesem Fall?
Weil ich es für notwendig erachte, den Opfern zu helfen, soweit das für mich überhaupt möglich ist. Und das bedeutet eine Veröffentlichung. Ich bin in solchen Fällen Partei - natürlich! Und einseitig - natürlich! Es wäre in solchen haarsträubenden Fällen schlichtweg obszön wenn es anders wäre. Es gibt eine bemerkenswerte Aussage des Friedensnobelpreisträgers Elie Wiesel, die ich versuche zu beherzigen:
"We must always take sides. Neutrality helps the oppressor, never the victim. Silence encourages the tormentor, never the tormented."
Aber warum kann die anwesende Staatsanwältin, eine junge Frau, schick und sehr ruhig, darauf überhaupt nicht eingehen? Zu diesem Umständen keine einzige Frage an mich stellen, nicht auf die Problematik eingehen die es in Leipzig ja gegeben hat? Ist der Buchstabe des Gesetzes wirklich unabhängig zu betrachten von den Umständen einer Tat? Eigentlich war ich davon überzeugt, dass auch Juristen in Sachsen ( so wie in anderne Bundesländern) etwas von sozialer und gesellschaftlicher Realität, auch Empathie, lernen würden. Nein, wenn es um den Schutz der Behörde geht, um das Imagein Leipzig, dann darf das wohl keine Rolle spielen.
Dabei gibt es ja wirklich Hoffnung in Sachsen. Inzwischen gibt es einen neuen Justizminister, diesmal von der FDP. Der neue Mann gilt als durchaus kritisch, wird als eine Art Hoffnung für ein anderes Justizsystem in Sachsen gesehen. Immerhin wurde eine umstrittene Staatssekretärin von ihm bereits in den Ruhestand verabschiedet. Wo sie jetzt nichts mehr anrichten kann.
Der Prozess jedenfalls ist noch lange nicht zu Ende und es gibt glückllicherweise couragierte Zeugen, die bereit sind vor Gericht auszusagen. Und mal sehen was die Akten der Ermittlungen hergeben die wir jetzt erst zur Verfügung gestellt bekommen. Aber darum geht es mir eigentlich überhaupt nicht. Sondern ausschließlich darum, wie Kinder und Jugendliche, die sexuell mißbraucht oder benutzt wurden, und zwar aufgrund von Abhängigkeitsverhältnissen zu dem "großen Meister", bei der Staatsanwaltschaft in Leipzig geschützt wurden - oder auch nicht. Das gilt auch für die Famillienangehörigen.
Hier noch die Meldung der Leipziger Volkszeitung zu dem Verfahren:
Enthüllungsjournalist Roth erneut vor Gericht / Staatsanwaltschaft für Umgang mit mutmaßlichem Sexualstraftäter kritisiert
Der an der Enthüllung der sächsischen Geheimakten-Affäre beteiligte Journalist Jürgen Roth musste sich gestern erneut wegen übler Nachrede und Verleumdung verantworten. Der Berufungsprozess am Amtsgericht fand reges Interesse und musste in einen größeren Saal verlegt werden. Mehrere Zuschauer äußerten lautstark Sympathie für den Angeklagten.
Jürgen Roth steht wegen eines Eintrags auf seiner Internetseite vor Gericht. Dort hatte er in seinem Blog einer Staatsanwältin vorgeworfen, immer wieder Ermittlungsverfahren gegen einen mutmaßlichen Sexualstraftäter abgeschmettert zu haben. Dabei geht es um den Kampfsporttrainer Etem S. Nach Angaben von Armin Golzem, dem Anwalt Roths, habe es seit 1992 insgesamt 27 Anzeigen gegen den Trainer gegeben. Der 45-jährige Türke soll Schutzbefohlene missbraucht, genötigt und vergewaltigt sowie pornografische Schriften verbreitet haben.
Erst im August 2006 wurde er vom Amtsgericht Leipzig schuldig gesprochen, nachdem er im Jahr davor eine 13-Jährige zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben soll. Gegen das Urteil – zwei Jahre und acht Monate Haft – legte er Berufung ein. Inzwischen hat er sich wohl aber in die Türkei abgesetzt.
Der Journalist und Autor Jürgen Roth gab gestern vor Gericht an, im Jahr 2007 mehrfach von Familien angesprochen worden zu sein, deren Kinder Opfer von Etem S. geworden seien. Er habe von unendlichem Leid erfahren. „Da habe ich Partei ergriffen“, so der 63-Jährige. In einem Blogeintrag behauptete er dann im Dezember 2007, eine Staatsanwältin hätte eine Reihe von Ermittlungsverfahren gegen Etem S. abgeschmettert, „ohne jede Beweismittelsicherung und Vernehmung von Zeugen“. Dem Gericht vorliegende Akten sprechen aber davon, dass sehr wohl Beweismittel gesichert und Zeugen befragt wurden. Deswegen war Roth im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe verurteilt worden, wogegen er in Berufung ging.
Roths Anwalt Gozlem versuchte, die umstrittene Aussage zu rechtfertigen, indem er auf aus seiner Sicht offensichtliche Fehler der Staatsanwaltschaft hinwies. Es sei lange vorher erkennbar gewesen, dass Etem S. ein Sexualstraftäter sei. Richterin Gudrun Engelhardt musste mehrfach die Zuschauer ermahnen, die klatschten und lautstark zustimmten.
Engelhardt schloss nicht aus, dass Roth mit seinen Aussagen zu Etem S. im Allgemeinen recht haben könnte, jedoch sei die eine Faktenbehauptung gegen die Staatsanwältin nicht richtig gewesen. Und das allein sei Inhalt des Prozesses. Dass der Autor die Behauptung auch nicht von seiner Seite nahm, als die Staatsanwaltschaft ihm deswegen anschrieb, spreche gegen ihn, so die Staatsanwaltschaft. Damit werde aus dem Tatbestand der üblen Nachrede der der Verleumdung. Das Urteil wurde vorerst verschoben, damit Roths Anwalt Einsicht in weitere Akten nehmen kann.
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