Die Staatsanwaltschaft fühlt sich beleidigt
Am kommenden Mittwoch, den 28. Oktober, findet in Leipzig vor dem Amtsgericht, eine Verhandlung gegen mich statt, nachdem ich gegen einen Strafbefehl Einspruch erhoben habe. Die Verhandlung beginnt um 13 Uhr in Saal 252 des AG Leipzig in der Bernhard-Göring-Str. 64. Warum der Prozess wegen übler Nachrede? Ich hatte ganz einfach Partei ergriffen für diejenigen die überzeugt waren, dass in Sachen Kindesmißbrauch von der Justiz in Leipzig, bzw. der Staatsanwaltschaft, zu wenig getan wurde. Dazu ein Artikel in der Leipziger Vollkszeitung vom 24. Oktober.
Der Enthüllungsautor Jürgen Roth muss erneut wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede vor Gericht. Im aktuellen Fall gehe es um eine Textpassage, die der bekannte Journalist auf seiner Internetseite veröffentlicht habe, teilte Amtsgerichtssprecher Stefan Blaschke gestern mit. In dem umstrittenen Zitat bezieht sich Roth auf einen Leipziger Kriminalfall, über den auch die LVZ seit Jahren berichtet: „Diese grenzenlose Ohnmacht trifft auch die Bürger, insbesondere wenn es um sexuellem Missbrauch von Kindern geht. Seit 2002 liegen gegen Etem S., den Leiter einer Leipziger Kampfsportschule, Anzeigen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor, wegen Vergewaltigung, Nötigung und Erpressung. Die immer gleiche Leipziger Staatsanwältin stellte grundsätzlich die Verfahren ein und zwar ohne jede Beweismittelsicherung und Anhörung von Zeugen.“ Diese Behauptungen, so das Gericht, entsprechen nicht den Tatsachen. Tatsächlich liefen in dieser Sache Ermittlungsverfahren.
Wie berichtet, hatte das Leipziger Amtsgericht den gebürtigen Türken Etem S. (45) bereits im August 2006 schuldig gesprochen, 2005 die damals 13-jährige Tochter von Freunden zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Es verurteilte den Taekwondo-Trainer deshalb zu zwei Jahren und acht Monaten Haft. Etem S. ging dagegen in Berufung. Und er blieb zum Entsetzen der Familie des Opfers auf freiem Fuß. Entgegen Staatsanwaltschaft und Nebenklage sah das Gericht keine Fluchtgefahr. Von da an geriet der Fall zu einer Justiz-Posse: Etem setzte sich in die Türkei ab, blieb den Berufungsverhandlungen am Leipziger Landgericht hartnäckig fern. Vier Mal schickte er Klinik-Atteste wegen angeblicher Erkrankungen: Thrombose, Rückenleiden, schwere Depressionen – der durchtrainierte Übungsleiter gab sich immer dann unpässlich, wenn ein Prozesstermin anstand. 2007 hatte das Landgericht die Berufung verworfen, weil es die Atteste für gefälscht hielt, doch das Oberlandesgericht kassierte diese Entscheidung. Mitte September dieses Jahres verwarf das Landgericht erneut die Berufung des Angeklagten, woraufhin dieser erneut Revision einlegte.
Die Darstellung des Falles auf der Internetseite von Jürgen Roth erfülle hingegen den Tatbestand der üblen Nachrede in Tateinheit mit Verleumdung, so das Gericht. Weil der Autor gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte, kommt es nun am kommenden Mittwoch zu einer Hauptverhandlung.
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Strafbefehl