Leipzig - das Amtsgericht
Jetzt habe ich mein Manuskript abgeschlossen und kann mich etwas weniger bedeutsamen Dingen wieder zuwenden. Wie zu erwarten wurde ich zu einer Geldstrafe vom Amtsgericht Leipzig verurteilt. 60 Tagessätze. Eigentlich hätten mein Anwalt und ich auch zu Hause bleiben können. Denn das was wir vorgetragen hatten, es fand bei der Richterin mit der leisen Stimme und dem langen Zopf überhaupt keine Beachtung. Wie schon bei der ersten Verhandlungsrunde für den naiven Außenstehenden ersichtlich.
Die Richterin war nicht zu überzeugen. Auch eine Zeugin, die über die Nachlässigkeit der Staatsanwaltschaft ausgesagt hatte, fand überhaupt kein Gehör. Es interessierte nicht. Zusammenhänge zu sehen war anscheinend nicht die Sache der Richterin. Und selbst als mein Anwalt ein Gutachten der Staatsanwaltschaft Leipzig vorgelesen hatte, wonach bei den betreffenen Stellen auf meinem Blog keine üble Nachrede und keine Verleumdung der bedauernswerten Staatsanwältin vorlliegen würde, wurde das von anderer, höherer Stelle der Staatsanwaltschaft gekippt. Deshalb fand das auch bei der Richterin wenig Zustimmung. In meinem Plädoyer, was auch sinnlos und verschwendete Zeit war, sprach ich von der sächsischen Rachejustiz im Zusammenhang mit dem Sachsensumpf. Und ich fragte auch gleich nach ob das auch wieder eine Verleumdung wäre. Man muß ja in Sachsen jedes Wort vorher juristisch absegnen lassen. Natürlich haben wir gegen das Urteil Revision eingelegt und der Gang durch die juristischen Instanzen kann jetzt beginnen. Mal sehen wie es ausgehen wird - im schönen Sachsenland.
Im übrigen gibt es eine bemerkenwerte Aussage eines Frankfurter Oberstaatsanwalts, die ich in meinen neuen Buch "Gangsterwirtschaft" zitieren werde. Frankfurt am Main und Sachsen trennen halt Welten:
Klaus Pförtner ist Oberstaatsanwalt in Frankfurt. Auf dem Internationalen Symposium zur richterlichen Unabhängigkeit in Europa an der Universität Frankfurt, hielt er einen, für einen deutschen Staatsanwalt, revolutionären Vortrag. Sein Beispiel zeigt, dass es, trotz aller Pressionen, immer noch Staatsanwälte gibt, die ihren kritischen Geist bewahrt haben: „Die Staatsanwaltschaft ist in Deutschland nicht eingeführt worden als Hüter des Gesetzes. Das wird immer nur so behauptet. Die Staatsanwaltschaft ist als Organ zur Durchsetzung des Machtwillens des Staates eingeführt worden, gegen aufmüpfige unabhängige Richter, um der Exekutive mehr Einfluss auf die Durchführung der Verfahren zu geben, die Rechtsmittel im Verfahren zu beherrschen und ähnliches mehr. Also die Staatsanwaltschaft ist in ihrer Grundkonzeption nicht Hüter des Rechts, sondern Organ zur Durchsetzung des Machtwillens des Staates. Deshalb will die Politik keine unabhängige Staatsanwaltschaft. Das muss schon deshalb deutlich gesagt werden, um den Glorienschein der deutschen Staatsanwaltschaft zu löschen.“[i]
[i] Klaus Pförtner: Die deutsche Staatsanwaltschaft: Marionette er Politik? Unabhängigkeit muss sein!, Vortrag am 8. November 2008, Internationales Symposium zur richterlichen Unabhängigkeit in Europa, Frankfurt am Main
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Roth
Ein Verlierer ist er in jedem Fall.....Da ändern auch Häme und alberner Spott nix.
60 Tagessätze sind ja auch nur peanuts....
Muuuhahahaha.....