Rolf Schälike soll nicht mehr über die Aktivitäten bestimmter Anwälte vor den Pressegerichten berichten dürfen.
Rolf Schälike hat das große Verdienst immer wieder über die Pressekammern in Hamburg und Berlin und die dort agierenden Anwälte auf seiner Webseite zu berichten. Jetzt wird er von umstrittenen Berliner Anwälten des Cyber-Stalkings bezichtigt. Er braucht also unsere Unterstützung.
Presseerklärung
Hinweis auf das gerichtliche Verfahren
86 S 6/10 Landgericht Berlin, Littenstraße
Das Landgericht Berlin wird am Mittwoch, den 17.03.2010 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren (Berufungsinstanz) darüber entscheiden, ob die Berichterstattung, die ich auf meiner Webseite "www.buskeismus.de" durchführe, als "Cyber-Stalking" im Sinne des Gewaltschutzgesetzes anzusehen ist.
http://www.buskeismus.de
Die Verhandlung findet am 17.03.2010 um 10.30 Uhr im Raum III/3123, Landgericht Berlin, Littenstraße 12-17, 10179 Berlin statt.
Vorausgegangen ist dem Folgendes:
Ein bekannter Berliner Rechtsanwalt fühlte sich durch meine Berichterstattung über seine Prozessführung für Mandanten und in eigenen Angelegenheiten verfolgt. Nachdem das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg zunächst den Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt hatte, erließ das Landgericht Berlin im Beschwerdeverfahren und ohne meine Anhörung eine einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz, in dem mir unter anderem auch verboten wurde, mich diesem Anwalt auf mehr als 50 Meter zu nähern, was die Möglichkeit einer Berichterstattung bei Anwesenheit dieses Anwaltes im Gerichtssaal unmöglich gemacht hätte.
Auf meinen Widerspruch hin hat das Amtsgericht Charlottenburg sodann am 28.04.2009 die einstweilige Verfügung aufgehoben. Dagegen wurde von Seiten des betroffenen Anwaltes Berufung eingelegt, der immer noch eine entsprechende einstweilige Verfügung durchsetzen möchte.
Gegenstand des Verfahrens am kommenden Mittwoch wird daher auch die Frage sein, ob die von mir gepflegte Art der Berichterstattung, bei der aus engagierter Laiensicht möglichst genau der Ablauf der Verhandlungen geschildert wird, als Cyber-Stalking im Sinne des Gewaltschutzgesetzes angesehen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Schälike
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Beleidigt? Keine Annäherung auf 50 Meter
War das nicht bei Nebukadnedzar in Babylon oder beim "imperatus maximus Caeser" oder bei Louis XIV oder in der christlichen Verfolgungsjustiz in einem japanischen oder chinesischen Gefangenencamp ?
Zum Glück braucht man keine besonderen Geschichtskenntnisse.
Bekanntlich wiederholt sich die Geschichte alle paar hundert Jahre wieder - dank einiger Möchtegern-Despoten.
Pfui Teufel sage ich nur ! Und chapeau vor Rolf Schälike.