Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Aktion

Mafia Nein Danke.

Aktuelle Bücher
BLOG


EIN FDP-MdB, 

eine rumänische Universität 

und ein Professorentitel

 

 

 


 

 

 

 

Sektionen

Rumen Petkov, bulgarischer Ex-Innenminister, mit verdächtigen Beziehungen zur Organisierten Kriminalität, klagte durch zwei Instanzen gegen mich wegen Verleumdung - und hat wieder verloren

— abgelegt unter: ,

Rumen Petkov ist ein gewiefter Politiker. Der einstige Innenminister der bulgarischen Sozialisten, klagte mich in Sofia wegen übler Nachrede und Beleidigung an und forderte Schadenersatz. Ich hatte ihn, aufgrund von zuverlässigen Quellen, in Verbindung zu bekannten Mafiosi und dem Amphetamin-Schmuggel gebracht. In verkürzter Form ist hier das Urteil des Stadtgerichts Sofia erstmals zu lesen. Gegen dieses Urteil ist Petkov in die Berufung gegangen - und hat erneut verloren.

Die Urteilsbegründung beginnt mit einer Zusammenfassung des Verfahrens. Das Verfahren wurde aufgrund der Privatanklage des Privatklägers R. Petkov gegen Herrn Roth wegen Verleumdung gem. §§ 148, 147 BG-StGB eingeleitet, da Herr Roth durch die Überlassung von Auszügen aus seinem Buch „Die neuen Dämonen“ an die Zeitung „Dnevnik“ Umstände verbreitet habe, die geeignet wären, die Person des Anklägers als Minister zu diffamieren.

Mit der Privatanklage wurde auch eine Zivilklage erhoben, mit der die Zahlung einer Entschädigung wegen immaterieller Schäden in Höhe von 10.000,00 BGN nebst Zinsen seit dem Tag der Begehung der Straftat begehrt wurde.

Das Gericht hat die Zivilklage zurückgewiesen, da nicht dargelegt wurde, welcher konkrete Schaden durch welche konkreten strafrechtlich relevanten Erklärungen entstanden ist.

In der mündlichen Verhandlung hat der erste Rechtsanwalt des Anklägers, RA Manolov, die Verurteilung des Angeklagten mit der Begründung beantragt, der Angeklagte habe in Bezug auf die Person des Anklägers schändliche Tatsachen verbreitet, die unwahr seien. Der Angeklagte habe diese Umstände ohne sie zu prüfen, öffentlich gemacht. Der RA Manolov behauptet, dass durch die Aussagen der Zeugen Aleksei Petrov und Walentin Petrov bewiesen worden sei, dass sich der Ankläger mit der sog. Gebrüder Galevi nur in seiner Eigenschaft als Minister zum Zwecke der Sicherstellung der öffentlichen Ordnung getroffen habe. Daraus zieht RA Manolov den Rückschluss, dass die Aussage des Zeugen Tanov, auf die sich der Ankläger in seinem Buch bezieht, unwahr sei.

Der zweite Rechtsanwalt des Anklägers beantragte ebenfalls die Verurteilung des Angeklagten, da er verantwortungslos Behauptungen verbreitet habe.

Der Rechtsanwalt des Angeklagten beantragte, den Angeklagten freizusprechen und die dem Angeklagten entstandenen Prozesskosten dem Ankläger aufzuerlegen. Als Argument hierfür führte der Rechtsanwalt des Angeklagten an, dass der Angeklagte nicht Autor des Artikels der Zeitung „Dnevnik“ ist.

Was das Buch des Angeklagten betrifft, so ergibt sich aus dessen Inhalt, dass der Angeklagte keine eigenen Behauptungen aufgestellt habe, sondern Behauptungen anderer mitgeteilt habe. Der Verteidiger des Angeklagten vertritt die Auffassung, dass eine Person, die Behauptungen einer anderen Person verbreitet, nur dann den Tatbestand der Verleumdung erfüllt, wenn bewiesen wird, dass Autor der Behauptungen nicht die Person sei, die ihr diese zugeschrieben werden. In dem Verfahren gäbe es keinen einzigen Beweis, wonach der Angeklagte Autor dieser Behauptungen sei, zumal er in seinem Buch darauf hingewiesen habe, dass er Bezug auf andere Quellen und Schreiben nimmt. Der Angeklagte habe seine Pflichten die Öffentlichkeit über wichtige Probleme der Gemeinschaft zu informieren ordnungsgemäß erfüllt, indem er Informationen verbreitet und dabei erklärt habe, dass es sich hierbei nicht um seine eigenen Behauptungen handele.

Es folgen Ausführung zu Ihrer Person – Geburtsdatum, Adresse, Staatsangehörigkeit, Beruf: investigativer Journalist -  eine Auflistung einiger von Ihnen veröffentlichten Bücher und der Hinweis, dass es sich bei diesen Büchern um Bestseller handelt.

Es folgt sodann eine Zusammenfassung der Aussage des Zeugen Tanov.

Sodann folgen Auszüge aus dem Artikel der Zeitung „Dnevnik“ und aus Ihrem Buch.

Es werden dann die in dem Verfahren erhobenen Beweismittel aufgezählt:

-        Aussagen der Zeugen Tanov, Kartchev, Antonov, Aleksei Petrov, Walentin Petrov und Iliev;

-        ein Schreiben des Innenministeriums;

-        der Artikel der Zeitung „Dnevnik“ vom 08.04.2008;

-        Auszüge aus der Zeitung „Kapital“ vom 12.04.-18.04.2008 mit dem vollständigen Text der Stenographie der Sitzung des parlamentarischen Ausschusses der inneren Sicherheit und Ordnung vom 26.03.2008;

-        Auszüge aus dem Buch „Die neuen bulgarischen Dämonen“, Kapitel „Ein Innenminister und seine Kontakte“.

Das Gericht führt aus, dass die Beweismittel hinsichtlich der für die richtige Entscheidung des Gerichts entscheidenden Umstände nicht widersprüchlich und eindeutig sind. Aus diesem Grund sei eine Beweiswürdigung nicht notwendig.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte den Zeugen Tanov kennen gelernt hat und zwischen den beiden ein Treffen stattgefunden hat, bei dem das Verhältnis zwischen Tanov und Petkov erörtert wurde.

Das Gericht sieht es ebenfalls als erwiesen an, dass bei diesem Treffen über das Treffen zwischen dem Minister Petkov und Plamen Galev und Angel Hristov gesprochen wurde, dass der Zeuge Tanov dem Angeklagten seine Meinung über die Verstrickung von Rumen Petkov in dem großen Amphetaminhandel mitgeteilt hat sowie dass Tanov dem Angeklagten mitgeteilt hat, dass in Dupnitza die Produktion von synthetischen Betäubungsmitteln, die in die Türkei gegen Divisen importiert werden, unter der Kontrolle des Innenministeriums weiterbetrieben wird. Tanov hat dem Angeklagten auch gesagt, dass die Bekämpfung des Betäubungsmittelhandels- und Produktion in der Weise erfolgt, dass kleine Laboratorien, in denen kleine Mengen Betäubungsmittel produziert wurden, zerschlagen werden und dies im Fernsehen gezeigt wird. Damit soll der Öffentlichkeit und den europäischen Partnern vorgegaukelt werden, dass effektive Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Kriminalität vorgenommen werden, während in Wirklichkeit die großen Mengen Betäubungsmittel unangetastet bleiben.

Das Gericht sieht auch als erwiesen an, dass der Zeuge Tanov bei dem mit dem Angeklagten stattgefundenen Treffen dem Angeklagten weitere Umstände im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit erzählt hat sowie seine persönliche Einschätzung über die Person des Privatanklägers mitgeteilt hat.

Das Gericht sieht all diese Tatsachen als erwiesen an, da diese von keinen der Beweismittel widerlegt wurden.

Später in seinem Buch „Die neuen bulgarischen Dämonen“ hat der Angeklagte mehrmals hervorgehoben, dass er nicht eigene, sondern Informationen wiedergebe, die er von dem Zeugen Tanov, vom Handelsregister, von einem Staatsanwalt, von einem Kriminalbeamten aus Pleven erhalten habe. Er hat ein Interview mit Atanas Atanasov und Boiko Borissov sowie ein Schreiben, das der Botschaften anderer Staaten in Sofia vorliegt, zitiert.

Die Darlegungen im Buch werden von den Beweismitteln nicht widerlegt. Darüber hinaus werden diese (das Gericht meint wohl die Quellen) nicht erst in diesem Verfahren, sondern vorher angegeben. Dies schließt die Möglichkeit aus, dass es sich hierbei nur um Schutzbehauptungen handelt.

Die Anklage behauptet nicht, dass zwischen dem Angeklagten und Tanov sowie dem Staatsanwalt keine Treffen stattfanden und dass bei diesen Treffen keine Gespräche mit dem im Buch dargelegten Inhalt geführt worden seien. Es wurde auch nicht behauptet, dass das zitierte Schreiben nicht existiert.

Aus den in dem Verfahren vorgelegten Beweismitteln kann nur eine einzige Schlussfolgerung gezogen werden, nämlich der Angeklagte hat mit seinen Darstellungen im Buch Umstände, die ihm von dem Zeugen Tanov, dem Staatsanwalt und dem Ermittlungsbeamten in Pleven bekannt wurden, mitgeteilt und sich darüber hinaus auf das von ihm zitierte Schreiben, das der Botschaften vorliegt, berufen.

Die aufgrund der Beweismittel festgestellten Tatsachen führen zu folgenden Schlussfolgerungen:

1. Artikel „Dnevnik“ vom 08.04.2008

An erster Stelle ist die Anklage bezüglich der behaupteten Verleumdung mittels des Artikels in „Dnevnik“ vom 08.04.2008 zu erörtern. In dem Verfahren wurden keine Beweismittel vorgelegt, wonach der Angeklagte Auszüge seines Buches der Zeitung „Dnevnik“ zur Verfügung gestellt hat. Somit hat er den Tatbestand der Verleumdung nicht in der in der Anklage behaupteten Art und Weise erfüllt. Das Gericht vertritt die Meinung und folgt dabei vollumfänglich die Auffassung der Verteidigung, dass die Veröffentlichung von Auszügen aus einer anderen Druckmedia (hier ist das Buch gemeint) nicht den Tatbestand der Verleumdung erfüllen kann. Das Zitieren, das Nachdrucken oder die Berufung auf eine bestimmte Quelle ist von einer anderen Person, die Autor der Veröffentlichung ist und deren Identität nicht festgestellt wurde, vorgenommen. Noch vielmehr: die Verbindung zwischen dem Angeklagten und dem Autor des Artikels wurde nicht festgestellt. Etwas anderes würde gelten, wenn der Angeklagte absichtlich Auszüge aus seinem Buch der Zeitung zur Verfügung gestellt und sich mit der Veröffentlichung dieser Auszüge einverstanden erklärt hätte. In dem Verfahren wurden jedoch keine diesbezüglichen Beweismittel vorgelegt, mit der Folge, dass nicht bewiesen ist, dass der Angeklagte dies getan hat.

2. Das Buch

Das Gericht vertritt die Auffassung, dass die entsprechenden Darlegungen im Buch ebenfalls die Anklage wegen Verleumdung betreffen. Aus diesem Grund sei es notwendig, die entsprechenden Ausführungen im Buch zu erörtern.

a. objektiver Tatbestand der Verleumdung

Das Gericht sieht die Erfüllung des objektiven Tatbestandes der Verleumdung durch die entsprechenden Ausführungen im Buch als nicht gegeben an.

Der objektive Tatbestand setzt voraus, dass eine schändliche Tatsache verbreitet wurde. Die Tathandlung „verbreiten“ setzt voraus, dass der Täter eigene Behauptungen aufstellt, die von ihm stammen und hinter diesen er steht und diese als wahren Tatsachen darstellt.

Im vorliegenden Fall hat der Angeklagte keine eigenen Behauptungen verbreitet. Er hat mehrmals ausdrücklich erklärt, dass das, was er mitteilt, aus Interviews mit Atanas Atanasov und Boiko Borissov sowie aus stattgefundenen Gesprächen mit dem Zeugen Tanov, einem Staatsanwalt und einem Ermittlungsbeamten aus Pleven sowie aus dem Schreiben, das den Botschaften anderer Staaten in Sofia vorliegt, stammt. Zumal er in seinem Buch mehrmals darauf hinweist, dass die in seinem Buch mitgeteilten Informationen, von den angegebenen Quellen und dem Dokument erfahren hat. Aus dem gesamten Buchinhalt ist ersichtlich, dass er nicht einmal behauptet hat, dass die von ihm dargelegten Umstände mit Sicherheit passiert sind und dass er Informationen mitteilt, die von ihm stammen. Der Angeklagte hat sogar nicht behauptet, dass ihm die in dem Buch dargelegten Umstände von einem Dritten als wahre Tatsachen mitgeteilt wurden. In diesem Fall ist der Angeklagte eine Art Mediator, der lediglich Informationen, die ihm von Dritten mitgeteilt wurden oder aus Dokumenten erfahren hat, verbreitet. Jeder, der den Artikel in der Zeitung „Dnevnik“ oder das Buch gelesen hat und daraufhin einem anderen erzählt, was er dort gelesen hat, wird ebenfalls ein Mediator sein, der fremde und nicht eigene Behauptungen verbreitet, für die er selbstverständlich strafrechtlich nicht belangt werden kann.

Das Gericht zieht daraus folgende Schlussfolgerung: eine Person, die fremde Worte wiedergibt und keine eigenen Behauptungen aufstellt, erfüllt den Tatbestand der Verleumdung nicht. Der Tatbestand der Verleumdung ist nur dann erfüllt, wenn feststeht, dass derjenige, der die Behauptungen aufstellt, von ihm und nicht von einem Dritten stammen.

In dem vorliegenden Fall - ausgehend von den Feststellungen des Gerichts - ist der Angeklagte nicht Autor der verbreiteten Umstände, mit der Folge, dass er sich der Verleumdung nicht strafbar gemacht hat.

Das Argument der Ankläger, die Auffassung der Verteidigung sei absurd, da die Personen, denen die Behauptungen zugeschrieben werden, anonym seien und nicht geprüft werden könne, ob diese Behauptungen tatsächlich von diesen Personen stammen, hält das Gericht für gegenstandslos.

Nach der Auffassung des Gerichts hat der Angeklagte gewissenhaft gehandelt. Mit seinen Äußerungen hat er demokratische Ziele verfolgt, nämlich das Aufzeigen von Schwächen in der Arbeit der Polizei, um damit mehr Transparenz sowie Beseitigung der Missstände zu erreichen.

Das Gericht ist der Meinung, dass die Tätigkeit des Angeklagten geeignet ist, diese Ziele zu erreichen, da sie den zuständigen Behörden die Möglichkeit zur Prüfung eröffnet.

Selbst, wenn der Angeklagte seine Quellen genannt hätte und diese später leugnen würden, dass diese Behauptungen von ihnen stammen, so würde dies ebenfalls nicht ausreichen, um  anzunehmen, dass die in dem Buch dargelegten Tatsachen nicht glaubwürdig / zuverlässig sind. Denn wenn die Behauptungen wahr sind, so werden die Quellen ausgehend von ihrer beruflichen Stellung (Staatsanwalt und Ermittlungsbeamte) um ihre Position fürchten und Angst um ihre Gesundheit und Leben haben werden, da die Quelle der Gefährdung in diesem Fall die Staatsmacht selbst ist.

Es sollte hervorgehoben werden, dass das in dem Buch von dem Angeklagten erwähnte Schreiben, das den Botschaften vorliegt, ein gesetzlicher Grund für die Ermittlungsbehörden darstellt, um zu prüfen, ob Straftaten in den in dem Buch beschriebenen Fällen begangen worden sind.

Weiterhin ist anzuführen, dass der Angeklagte als öffentliche Person und investigativer Journalist bestimmte Pflichten gegenüber dem öffentlichen Leben und dem richtigen Funktionieren der Staatsinstitutionen als Teil der europäischen Gemeinschaft hat. Aus diesem Grund war er mehr als die anderen Mitglieder der Zivilgesellschaft verpflichtet, Informationen, die ihm über die Uneffektivität und Rechtswidrigkeit der Tätigkeit des Innenministeriums bekannt wurden, öffentlich zu machen, damit auch die zuständigen Behörden hierzu Stellung nehmen können.

In der Entscheidung vom 25.06.1992 (Thorgeir Thorgeison gegen Island) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die wichtige Rolle der Presse in dem Rechtsstaat hervorgehoben, die zwar die Grenzen des Schutzes des Rufs anderer nicht überschreiten darf, jedoch gleichzeitig ihre Pflicht zur Verbreitung von Informationen und Ideen von öffentlicher Interesse erfüllen muss. Sonst könne die Presse ihre Rolle als „Gesellschaftswächter“ nicht erfüllen.

Im vorliegenden Fall hat der Angeklagte Informationen, die für das Funktionieren des Rechtsstaates und die demokratische Kontrolle über die richterliche Gewalt wichtig sind, verbreitet. Aus diesem Grund ist er schützwürdiger.

Das Verfassungsgericht betont in seiner Entscheidung Nr. 1/96 dass, zwischen Informationen, die für politische und andere Diskussionen über Themen von öffentlicher Interesse sind und Informationen, die lediglich die Privatsphäre bestimmter Personen betrifft, unterschieden werden muss. Die erste Kategorie Information genießt einen höheren Schutz.

In der bereits zitierten Entscheidung des EGMR (Thorgeir Thorgeirson gegen Island) ging es um einen Fall, in dem ein Journalist deswegen verurteilt wurde, weil er seine Behauptungen (es handelte sich um Informationen, die er von Dritten erfahren hatte) zum Teil nicht beweisen konnte. Der EGMR hat in seiner Entscheidung hervorgehoben, dass dem Journalisten damit eine ungerechtfertigte, sogar unmögliche Aufgabe gestellt wurde.

Die Schlussfolgerung der Ankläger, dass wenn derjenige, der Informationen aus anonymen Quellen verbreitet, sich strafbar macht, wird vom Gericht als absurd angesehen. Es ist unzulässig, einer Person, die sich weigert seine Quellen preiszugeben, Behauptungen Dritter als eigene zuzuschreiben, wenn diese Person mehrmals schriftlich darauf hingewiesen hat, dass es sich hierbei um fremde Behauptungen handelt.

Mit seinen Ausführungen im Buch hat der Angeklagte auf der einen Seite stattgefundene Gespräche und aus diesen bekannt gewordenen Informationen und auf der anderen Seite den Inhalt eines Dokuments wiedergegeben. Dadurch hat der Angeklagte eine Verleumdung nicht begangen. Die gegenteilige Auslegung würde zu einer derartigen Begrenzung der Informationsfreiheit führen, die die freie Berichterstattung und das Journalismus gefährden würde und die die freie Diskussion über Fragen von öffentlicher Bedeutung entmutigen würde.

Das Gericht ist der Meinung, dass es rechtlich unerheblich ist, dass der Angeklagte den Autor des von ihm zitierten Schreibens nicht festgestellt hat oder gar nicht im Besitz einer Kopie dieses Schreibens ist. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der EGMR in seiner Entscheidung „Tuduin gegen Groß Britannien“ hervorgehoben hat, dass der Schutz der Quellen eines Journalisten eine der Bedingungen der freien Presse und der Redefreiheit ist.

b. subjektiver Tatbestand der Verleumdung

Der Angeklagte hat in schriftlicher Form mehrmals darauf hingewiesen, dass er sich auf Erzählungen anderer und Dokumente beruft. Gleichzeitig wurden im Buch die Handlungen des Innenministers analysiert. Das Ziel war Transparenz und Informieren der Gesellschaft über das Treffen des Ministers mit Personen, die in dem Drogenhandel verwickelt sind. Über diesen Fall wurde nicht nur in den bulgarischen Medien berichtet, sondern hat zu einer Untersuchung der parlamentarischen Kommission für innere Sicherheit und Ordnung sowie zu zahlreichen Diskussionen in der Öffentlichkeit geführt.

All dies macht den Fall wichtig für die Öffentlichkeit und jede mit diesem Fall im Zusammenhang stehenden Information wichtig für die Gesellschaft. Mit seinen Handlungen hat der Angeklagte die Verbreitung solcher Informationen zum Ziel gehabt. Die Äußerungen des Angeklagten waren nicht darauf gerichtet, die Person des Anklägers zu diffamieren, sondern die Öffentlichkeit zu informieren. In diesem Zusammenhang und wie bereits ausgeführt wurde, ist hervorzuheben, dass der Angeklagte ebenfalls eine öffentliche Person – weltbekannter investigativer Journalist und Schriftsteller – ist und als solcher eine öffentliche Aufgabe erfüllt.

Der subjektive Tatbestand setzt die Absicht sowie das Wissen voraus, dass die verbreiteten Umstände schändlich und unwahr sind. Keines dieser beider Elemente des subjektiven Tatbestandes liegen hier vor, da der Angeklagte mehrmals erklärt hat, dass er sich auf andere Quellen beruft und gleichzeitig nicht das Ziel hatte, die Person des Anklägers zu diffamieren, sondern die Öffentlichkeit über den Fall zu informieren. 

Seltsame Situation in Bulgaien

Kommentar von Anonymer Benutzer am 07.10.2011 17:54
Nach diesem Djungel von rechtlichen Ausdrücken - subjektiver Tatbestand, der Angeklagte hat gewissenhaft gehandelt - wie sonst,
"Das Gericht sieht es ebenfalls als erwiesen an, dass bei diesem Treffen über das Treffen zwischen dem Minister Petkov und Plamen Galev und Angel Hristov gesprochen wurde, dass der Zeuge Tanov dem Angeklagten seine Meinung über die Verstrickung von Rumen Petkov in dem großen Amphetaminhandel mitgeteilt hat sowie dass Tanov dem Angeklagten mitgeteilt hat, dass in Dupnitza die Produktion von synthetischen Betäubungsmitteln, die in die Türkei gegen Divisen importiert werden, unter der Kontrolle des Innenministeriums weiterbetrieben wird." Super...
Ich freue mich, dass Herr Roth nicht schuldig ist, aber was ändert sich eigentlich.

Seltsame Situation in Bulgaien

Kommentar von Anonymer Benutzer am 08.10.2011 14:53
... es ändert sich gar nichts, die Korruption einschließleich OK geht munter weiter ...:-))
Vorherige Einträge
Warum verschweigt Spiegel-Online vom 10. Oktober 2011 die Hintergründe des FDP-Bundestagsabgeordneten Günther und einer rumänischen Privatuniversität?
Rumen Petkov, bulgarischer Ex-Innenminister, mit verdächtigen Beziehungen zur Organisierten Kriminalität, klagte durch zwei Instanzen gegen mich wegen Verleumdung - und hat wieder verloren
INSBESONDERE DER FUSSBALL IST DAS SPIEGELBILD DER GESELLSCHAFT, AUCH IN BULGARIEN
Kinder -und Menschenhandel in Albanien/Kosovo
Das Gasprom-Imperium versucht seine Herrschaft in Europa auszubauen - mit dubiosen Methoden
WIE FIFA-REPRÄSENTANTEN DIE VERGABE DER WELTMEISTERSCHAFT NACH RUSSLAND UND QATAR MANIPULIERTE
Die Ismailovskaja ist zweifellos eine gefährliche kriminelle Organisation. Doch wie geht der Rechtsstaat damit um?
Gazprom sucht neue Verbündete bei der CDU und findet sie auch
Die Generalstaatsanwaltschaft in Bulgarien war bis 2006 "eine Art terroristischer Organisation".
Die hochkarätig besetzte Konferenz beschäftigt sich mit den konkreten Problemen der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, zu der u.a. untrennbar Organisierte Kriminalität und Korruption gehören.
Es war ein großer Sieg für die Staatsanwaltschaft - der Prozess gegen Angehörige der Ismailovskaja-Mafia. Verurteilt wurden sie insbesondere auf Grund der Aussagen eines Kronzeugen. Sein Name ist Hajdarov.
Am Mittwoch wurde gemeldet, dass ein gesuchtes Mitglied der Ndrangheta in Dortmund verhaftet wurde. Doch der Name wurde nicht genannt. Wer ist der große Unbekannte?
Altbundeskanzler Gerhard Schröder tritt im Hamburger Wahlkampf auf, um den dortigen SPD-Kandidaten zu unterstützen. Und die Partei ist skrupellos genug, ihn zu präsentieren.
Wer sind eigentlich die neuen Finanziers von Facebook? In den Medien konnte man wenig darüber erfahren.
Xhavit HALITI ist ja eine prominente Figur im Kosovo, eng mit Thaci verbunden - irgendwie. Und er ist kühn. Während der Vorstellung des vernichtenden Berichts von Dick Marty in Paris über die Zustände im Kosovo, war er Zaungast.
Der ehrenwerte Ministerpräsident aus dem Kosovo
Wikileaks veröffentlichte aufschlussreiche Informationen zur Verbindung von Mafia und dem Kreml, insbesondere Putin
Vor knapp 14 Tagen hielt ich mich in Sofia auf. Grund war die Vorstellung des Buches "Gangsterwirtschaft".
Es gibt neue Hinweise darauf wer hinter dem Giftmord an Litvinenko steht und woher das Plutonium stammt
Martin Schulz, der Vorsitzende der Europäischen Sozialdemokraten im EU-Parlament, scheint in die Fußstapfen von Gerhard Schröder zu treten - was politisch-ethische Verantwortungslosigkeit betrifft.
Am 28. Oktober meldeten Hamburger Medien, dass es auf einer Luxus-Yacht nach einem heftigen Saufgelage zu einer Messerstecherei gekommen sei. Genannt wird das Opfer, ein Alexander D., der in der Vergangenheit große Geschäfte in Russland gemacht habe.
Die von der argentinischen Militärdiktatur begangenen Verbrechen des Verschwindenlassens und der Tötung missliebiger Oppositioneller und Gewerkschafter stellen Völkerrechtsstraftaten und eine Verletzung anerkannter Menschenrechte dar.
Kurz vor ihrem Staatsbesuch in Bulgarien erhielt Bundeskanzlerin Merkel einen Bericht des BND zu Bulgarien und Rumänien.
Bisher galt die Unterorganisation der UN, die in Wien ansässige UNODC als wichtiges Instrument des Kampfes gegen Organisierte Kriminalität und den internationalen Drogenhandel. Das wird sich jetzt ändern.
Wie die USA die Terrorgefahr instrumentalisieren - und die Medien anfangs mitspielten - dokumentiert der österreichische Grünen-Abgeordnete Peter Pilz.
Es gehört zum Ritual, dass jeder der sich mit der Mafia beschäftigt die obligatorische Frage gestellt bekommt: Werden Sie von der Mafia bedroht? Ja, wenn ich ein italienischer oder osteuropäischer Journalist wäre und dort lebe und arbeite.
"Mafia auf dem Vormarsch", schreibt heute die FAZ Sonntagszeitung und enthüllt, wonach es einen "geheimen Bericht des BKA gibt, der "dieser Zeitung" vorliegt. Das ist ein alter Hut.
Vierzig Milliarden Euro darf der deutsche Steuerzahler für die Skandalbank HRE wieder einmal bezahlen. Niemand fragt wer davon profitiert.
PEER STEINBRÜCK ZEIGT SEIN WAHRES GESICHT - DORT WO ER VORTRÄGE HÄLT.
Sarrazin ist ein Demagoge, ein Mann der die dumpfen Instinkte weckt. Wer von kulturell bedingten Genen spricht ist vom Antisemitismus nicht weit entfernt. Das hatten wir schon einmal.
Anscheinend hat die Hypo Alpe-Adria in Montenegro enge Geschäftsbeziehungen zu per Haftbefehl gesuchten Drogenhändlern unterhalten. Einer davon war Darko Sarkic
Oleg Deripaska ist auch in Europa ein mächtiger Oligarch. Doch wie kam er zu seinem Reichtum?
Ein Glücksfall ist für die Angestellten von Karstadt, dass sie einen seriösen Investor gefunden haben. Ganz anders wäre es gekommen, wenn der russische Investor aus St. Petersburg zum Zuge gekommen wäre
In einem der umstrittensten Hotels von Montenegro treffen sich derzeit europäische Top-Kriminalisten von Interpol. Auch die Führungselite des BKA ist anwesend. Und alle schmeicheln Montenegros Ministerpräsidenten. Ich schaue von außen zu.
Irgendwie klebt der bekanntlich nicht vorhandene Sachsensumpf, also die korruptiven und kriminellen Netzwerke in Sachsen, an einem hängen.
Männerfreundschaften und das Milieu
Wirtschaftskriminalität, Organisierte Kriminalität und Korruption werden endlich – wenn auch weit überwiegend von Außenseitern – als zusammengehörende Formen der kriminellen Ökonomie diskutiert.
In Russland lohnt es auf jeden Fall kriminell gewesen zu sein. Die Biografie von Leonid Bilounov ist dafür ein Beispiel.
Die georgische Mafia und ihre "Diebe im Gesetz" die in Europa, u.a. in Deutschland leben,wollen nicht nur eine georgische Subgesellschaft in Europa aufbauen, sondern mit dem kriminell erwirtschafteten Kapital die Regierung in Georgien stürzen
DAS NEUE BUCH
ZUSAMMENHÄNGE AUFZEIGEN DIE NICHT INS VORGEFASSTE DENKMUSTER PASSEN IST SEINE SACHE NICHT. BERNHARD HONNIGFORT SCHREIBT NUN, WIE ZU ERWARTEN, EBENFALLS ÜBER DEN STRAFPROZESS GEGEN DIE BEIDEN KOLLEGEN GINZEL UND DATT.
Cyperwar von Deutschland aus gegen russische Oppositionelle
Ich hatte wirklich nicht vor, mich noch einmal mit dem unsäglichen Sachsensumpf zu beschäftigen. Doch ein Prozess in Dresden, gegen die Kollegen Arndt Ginzel und Thomas Datt, wegen übler Nachrede, macht es leider notwendig.
ALT-Bundeskanzler Gerhard Schröder wird in einem Bericht der US-Presse nicht gerade in einem besonders positiven Licht skizziert.
Das Netzwerk der georgischen Mafia
Barbara Rosenkranz will für die FPÖ österreichische Bundespräsidentin werden. Das zeigt die Verkommenheit nicht nur einer Partei, der FPÖ
DIE ITALIENISCHE JUGEND DEMONSTRIERT GEGEN DIE MAFIA
Die Struktur der albanischen Mafia
Sie flüchten aus Afrika um ihrem Elend zu entkommen. Doch auf dem Weg nach Europa werden sie durch die Festung Europa in den Tod getrieben
Rolf Schälike soll nicht mehr über die Aktivitäten bestimmter Anwälte vor den Pressegerichten berichten dürfen.
Barbara Rosenkranz, Kandidatin der FPÖ zur kommenden Präsidentschaftswahl in Österreich und ihr Ehegatte sind entweder österreichisch verklebte Rechtsradikale oder einfach nur dumm.
Es war vorauszusehen, dass es Verbindungen zwischen Mario L. aus Stuttgart und dem Ndrangheta-Boss Franco Pugliese gibt. Franco Pugliese gibt das selbst zu.
In Italien ist es ein großer Skandal - wie ein Senator der Berlusconi-Partei mit Hilfe der Ndrangetha nicht nur Milliarden Euro gewaschen, sondern auch Wahlstimmen mit Hilfe der Ndrangheta in Deutschland fälschte.
Bericht über den Prozess in Sofia
Wenn Medien Handlanger der Regierung werden
Im Kosovo wird der 2. Jahrestag der Unabhängigkeit gefeiert- doch was gibt es eigentlich zu feiern?
Was verbindet die mit Panzern beladene und von Piraten entführte MS Faina mit Hamburg?
Beamter wegen Geheimnisverrats unter Anklage
Der bulgarische Ex-Innenminister Rumen Petkov klagt mich wegen eines Verbrechens an - eine Lachnummer
Warum soll eine in Deutschland ansässige Nichtregierungsorganisation mundtot gemacht werden?
Liechtenstein und die Staatsanwaltschaft Bochum
Die mexikanischen Drogenkartelle
UNO WIRFT BANKEN VOR DROGENGELDER GEWASCHEN ZU HABEN, UM ZU ÜBERLEBEN
WENN MEDIEN ÜBER DIE MAFIA BERICHTEN- DANN ÜBER DIE SOGENANNTE WETTMAFIA
BUSINESS CRIME CONTROL INITIATIVE NOBELPREIS FÜR PROFESSOR JEAN ZIEGLER
Leipzig - das Amtsgericht
WAS VERSTECKT SICH HINTER EINIGEN INVESTOREN, DIE AM NÜRBURGRING AKTIV WAREN?
2. Verhandlungstag in Leipzig am Mittwoch, den 25. November
Günther Oettinger erwartet ihn Brüssel kein idyllisches Paradies. Sein Heimatland war doch viel liebenswerter ihm gegenüber.
Die Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht in Leipzig wegen übler Nachrede, die ich begangen haben soll, begann etwas verspätet.
Wenn ein Ministerpräsident seinen Posten aufgibt, gibt es viele Gründe.
Die Staatsanwaltschaft fühlt sich beleidigt
Müllabladeplatz Kalabrien
Der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf (FDP) demonstriert wie er die Mafia bekämpft - durch Beamte die das Maul halten müssen.
Über eine Universität aus Rumänien und was Joachim Günther damit zu tun hat
Es ist doch gut zu wissen, in wessen Dunstkreis sich die Opel-Investoren oder zum Beispiel Gerhard Schröder tummeln.
OFFENER BRIEF AN DEN BULGARISCHEN MINISTERPRÄSIDENTEN BOYKO BORISOV
Die Polizei wusste nichts vom Neonazi-Bombenbauer!
Plasberg persönlich - was ein Ex-Richter und Anwalt von der Pressefreiheit hält
TEIL III. WIE DIE STAATSWALTSCHAFT IN DRESDEN TRICKSTE, UM DEN SACHSENSUMPF AUSZUTROCKEN
Welche Waffen wurden mit Wissen russischer Regierungsbehörden auf der Arctic Sea transportiert?
DAS WAHLERGEBNIS - EINE SCHANDE FÜR DIE DEMOKRATISCHE KULTUR
Zuhälter die Kinder zur Prostitution gezwungen haben, sie können sich des staatlichen sächsischen Schutzes sicher sein
WARUM DIESE JOURNALISTISCHE FEHLLEISTUNG?
WAS DIE MEDIEN ÜBER DEN SACHSENSUMPF NICHT BERICHTEN
Der durch einen Giftanschlag ermordete Alexander Litvinenko soll vermögend gewesen sein?
Teil 2: Hintergründe zum Cafè de Paris in Rom in der Via Veneto deren Besitzer und Strohleute jetzt von der Staatsanwaltschaft Probleme bekommen
Nachricht aus informierten Quellen
Endlich in Sizilien
Wikipedia scheint anscheinend ungeprüft jenen Raum zu geben, die bestimmte Interessen wahrnehmen, um Gegner zu diffamieren
Die Ermordung von fünf kurdischen Studenten in Kermanshan
Was erfährt der Reisende auf der Fahrt von Rom nach Kalabrien
Wie lebt eigentlich der Gasprom-Chef Alexei Miller?
EINE REISE NACH ITALIEN UND DIE SUCHE NACH DEM ZUSAMMENHANG VON WIRTSCHAFTS- UND FINANZKRISE UND DER MAFIA
SACHSENSUMPF UND 'NDRANGHETA
POSITIVE MELDUNGEN AUS DEM EU-BEITRITTSLAND BULGARIEN
Warum wohl erhält der FAZ-Journalist Reiner Burger eine Medaille?
Geld stinkt nicht - insbesondere wenn es aus Russland kommt
Tagung "Schattenmacht" in München
Der italienische Ministerpräsident liebt diese Fotos nicht.
DIE SKEPSIS DES WIRTSCHAFTSMINISTERS ZU GUTTENBERG
Eingebettet in Sachsen
Wahrheit oder Dichtung?
Schöne Satire über die Neonazis.
Opel und die russische Komponente Teil II
Warum liest man nichts über die Hintergründe der Investoren die OPEL retten wollen? Teil I
Dummheit oder in höherem Auftrag? Eine Geschichte vom sächsischen Verfassungsschutz
BEITRAG EINES RICHTERS ZUR KLASSE(N) JUSTIZ
Mafia in Deutschland -
Einblicke in die Kölner Mafia
München, Liechtenstein und der Oligarch Igor Makarov
6. Mai 2009 Eine etwas andere Information
Lukoil, Bulgaria and a climate of fear in Pravets
Wieder einmal etwas Neues vom Sachsensumpf oder Omertà in einem Bundesland
Bulgarien - Organisierte Kriminalität und ein EU Beitrittsland
Kalabresische Impressionen oder Mutmaßungen über die Ndrangheta
18. April - Schreiben und nicht Lesen
Milliardengeschäft Rotlicht
Von Zensur kann keine Rede sein
Musica della Mafia oder wie Journalisten und natürlich die Justiz die Mafia als Mythos befördern
Post aus Moskau
Mafia in Germany/ NEUES VOM TAGE UND DIE MAFIA IN DEUTSCHLAND
Gazprom und die italienische Mafia/Gazprom and the Italian Mafia
ORGANISIERTE KRIMINALITÄT Mafiöses Deutschland
Interview mit dem UNO DC Generaldirektor
Weiter…