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TEIL III. WIE DIE STAATSWALTSCHAFT IN DRESDEN TRICKSTE, UM DEN SACHSENSUMPF AUSZUTROCKEN

— abgelegt unter: ,

In seiner Rede vor dem Sächsischen Landtag am 26. Juni 2009 erklärte der SPD-Abgeordnete Karl Nolle: "Es fällt ins Auge, dass sich bisher kein unabhängiges Gericht mit dem Sachsensumpf beschäftigt hat, allenfalls sind die in Sachsen besonders weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften und unter diesen vor allem die örtlich gar nicht zuständige Staatsanwaltschaft Dresden tätig geworden...Das scheint mir der eigentliche Sumpf zu sein, und dessen Urheber müssen wir fassen, um den Sumpf wirklich trocken zu legen."

Weiter führte er aus: "Wir sollten uns dann nicht wundern, wenn unter diesen Sumpfpflegern sogar Staatsanwälte zu finden sind, die sich bei Polizisten Strafanträge zu besorgen versuchen, um Journalisten verfolgen zu können. Herr Oberstaatsanwalt Schwürzer von der Staatsanwaltschaft Dresden ist ein großer Spezialist in diesem Metier. Er versteht auch etwas von rechtswidriger Telefonüberwachung und der Verfolgung Unschuldiger und findet hierfür den Schutz seiner Vorgesetzten bis hinein ins Justizministerium."

Soweit die Rede vor dem sächsischen Parlament, deren Inhalt ich mir natürlich nicht zu eigen machen. Sonst würde dieser Herr Schwürzer gleich wieder klagen, wegen übler Nachrede oder was auch immer.

Keine üble Nachrede hingegen ist das, was der renommierte Strafverteidiger Dr. Ulrich Sommer, ehem. Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltsvereins und Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht, vor dem Untersuchungsausschuss zum Sachsensumpf am 9. Juni 2009 aussagte. Dabei ging es unter anderem auch um seinen Wiederaufnahmeantrag gegen einen zu lebenslänglichem Gefängnis Verurteilten - ein offensichtliches Fehlurteil..  Darüber werde ich in einem der weiteren Blogbeiträge berichten.

In diesem Zusammenhang gab es gegen RA Ulrich Sommer ein Strafverfahren. Aussage Dr. Ulrich Sommer:

"Anlass war mein Wiederaufnahmeantrag Ende 2007. Dieser Wiederaufnahmeantrag ist zur Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft Dresden gegangen. Das ist aus meiner Sicht erst einmal ein gerichts- und behördeninterner Vorgang. Aus diesem behördeninternen Vorgang hat dann die Staatsanwaltschaft offensichtlich sofort etwas Publizität gemacht, indem sie nämlich weite Teile an Betroffene geschickt hat. So hat sie beispielsweise Herrn Schnaars (Vorsitzender Richter im Strafsenat des Oberlandesgericht Dresden, J.R.) http://www.mein-parteibuch.com/wiki/Günther_Schnaars etwas davon gechickt; er solle mal Stellung nehmen. Sie hat Herrn Klockzin etwas geschickt und so weiter. Das heißt, durch die Staatsanwaltschaft wurde das Ganze auf einmal semiöffentlich, sodass die Betroffenen etwas über diese Formulierungen wussten. Anschließend haben die sich beschwert und gesagt: So geht das nicht!  Daraufhin hat - ich meine, es war noch Ende 2007, vielleicht auch Anfang 2008- die Staatsanwaltschaft Dresden ein Strafverfahren gegen mich eingeleitet...

Frage des Abgeordenten Jürgen Martens, FDP:

"Herr Dr. Sommer, dazu habe ich jetzt auch wieder eine Frage. Möglicherweise haben ich da eine gewisse strafprozessuale Unkenntnis; das bitte ich mir nachzusehen. Aus welcher Rechtsgrundlage wird im Wiederaufnahmeverfahren die Antragsschrift ehemaligen Verfahrensbeteiligten zugeleitet - nach Ihrer Kenntnis - mit der Bitte um Stellungnahme?"

Zeuge Dr. Ulrich Sommer:

"Ich glaube, ich habe meine eigene Verwirrung gerade auch schon deutlich gemacht....Die Staatsanwaltschaft hat die Pflicht, eine Stellungnahme abzugeben, und das wiederum, die gesamten Akten, anschließend an das Wiederaufnahmegericht zu schicken. Auf welcher Grundlage die dann tatsächflich damit - ich sage es mal leger - 'hausieren' gehen, das weiß ich nicht."

Im übrigen wurde Dr. Sommer tatsächlich mit einem Strafbefeh,l wegen üblicher Nachrede, für seinen unbotmässigen Wiederaufnahmeantrag diszipliniert. Und was seltsam war, die Generalstaatsanwaltschaft wurde auch darüber informiert. Deshalb fragte der Abgeordnete Klaus Bartl:
"Ist Ihnen das öfter vorgekommen in ihren Verfahren, dass bei Beleidigung Verleumdung, falscher Verdächtigung der Generalstaatsanwalt in Kenntnis gesetzt wird?"

Ulrich Sommer: "Als Verteidiger? Bei meinen Mandanten natürlich nicht, nein. Es ist schon ungewöhnlich... Wenn ich dieses Ereignis schilderte, das da während der Beratungspause passierte, dann war mir schon relativ deutlich, dass dieses Verfahren eine gewisse Aufmerksamkeit hatte, auch justizintern."

Klaus Bartl: "Wer hat denn an der Verhandlung teilgenommen? An der Beratung des Richters hat der Amtsgerichtspräsident teilgenommen? Was das für einen Juristen bedeutet, ist klar."

Ulrich Sommer: "Ich kann mich noch an eine, ich würde es sonst nicht erwähnen, aber es passt einfach ins Bild, in den Eindruck, den ich hatte. Es gab eine Beratungspause Der Amtsrichter, ein sehr junger Amtsrichter, dessen Name mir entfallen ist, hatte um eine längere Pause gebeten.Alle gingen auf den Flur. Und vom Flur - in dem Moment, als wir raus gingen - ging dann anschließene der damalige Amtsgerichtspräsident in das Beratungszimmer, in dem allein der junge Amtsrichter saß, der eine Entscheidung zu treffen hatte. Eine Viertelstunde später hat er dann die Verurteilung ausgesprochen - was auch immer man dort besprochen hat.

Klaus Bartl: "Nach dem Urteil, das habe ich ja gesehen, ist der arme Kerl, der das verhandeln musste, ein Richter auf Probe gewesen?

Ulrich Sommer: "Ja." Und an anderer Stelle sagt er:
"Ich habe vielleicht den Überblick darüber, was im Rest der Bundesrepublik üblich ist. Dass in dieser Form mit minimalsten - ich sollte vielleicht deutlicher sagen: mit null Anhaltspunkten tatsächlich versucht wird, Aktivitäten von Strafverteidigern mit der staatlichen Macht - mit dem Schlimmsten, was in unserem Staat überhaupt möglich ist, nämlich mit einer strafrechtlichen Verurteilung - entgegenzutreten, ist für mich, vorsichtig gesagt, neu und ungewöhnlich. Wenn das tatsächliche Struktur sein sollte, was ich nicht sagen kann, dann, so meine ich, entspricht das nicht dem, was ich mir immer von einem rechtsstaatlichen Verhalten der Staatsanwaltschaft vorgestellt habe."

Im abweichenden Bericht  des 2. Untersuchungsausschusses (Band III von III) der Mitglieder der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN  steht dazu auf Seite 85:

"Gegen den Zeugen Dr. Sommer wurde also allein weil er im letzteren Wiederaufnahmeantrag aus dem Jahre 2007, den er nicht zuletzt unter dem Eindruck der öffentlich reflektierten Auseinandersetzungen um die Existenz vermeintlicher krimineller und korruptiver Netzwerke in Sachsen, beginnend im Frühjahr 2007 einreicht, aus den in den 90iger Jahren unterschlagenen Ermittlungsakten mit beinhalteten Korruptionsvorwürfen gegen das Attentatsopfer Klockzin argumentierte, erneut ein Ermittlungsverfahren durch Staatsanwaltschaft Dresden eingeleitet, bzw der Erlass eines entsprechenden Strafbefehls beantragt. Die sachbearbeitenden Staatsanwälte sind nach der Aussage des Zeugen Dr. Sommer dieselben, die maßgeblich den gesamten Ermittlungskomplex zur Problematik "Sachsensumpf" seit 2007 bearbeiten."

 

Bitte noch einmal erklären - für Dumme

Kommentar von madame zickzack am 07.09.2009 23:01
Sorry, Herr Roth. Aber ich kann Ihren Ausführungen nicht folgen, weil ich sie nicht verstehe. Weshalb hat Herr Sommer von den "Sachsensumpf"-Staatsanwälten ein Ermittlungsverfahren angeklebt bekommen? Worum ging es genau? Wie ist das Ganze ausgegangen? Vielleicht war ich durch die vielen Rücksprünge zum Klockzin-Verfahren verwirrt, vielleicht bin auch etwas schwer von Kapee. Aber auf's Kanapee muss ich deshalb hoffentlich (noch) nicht - ich bitte Sie nur um Klarheit für Laien und freizeitliche Sumpfblütenleserinnen. Danke!

Bitte noch einmal erklären - für Dumme

Kommentar von Jürgen roth am 09.09.2009 23:10
Ich bin noch in Mailand. Wenn ich zurückkomme werde ich es genau erklären. Beste Grüße Jürgen Roth

Falls ich bis zur Ankunft von Jürgen Roth was sagen dürfte:

Kommentar von Wanderfalke am 10.09.2009 21:11
Der allgemeine Grund, warum Herr Dr. Sommer (nun schon zum zweiten Mal) bestraft wurde, ist der, dass er sich nicht unterordnet.

Diese Bestrafungen von Missbeliebigen erfolgt regelmäßig auf Basis des Gummiparagraphen 185 StGB (Beleidigung). Dieser Paragraph ist eine juristische Katastrophe, weil die für ein Rechtsstaatliches Verfahren notwendige Bedingung fehlt: die Bestimmtheit.
Das Gebot der Gesetzesbestimmtheit soll gewährleisten, "daß jedermann vorhersehen kann, welches Verhalten verboten und mit Strafe bedroht ist [...]. Diese Vorhersehbarkeit fehlt, wenn das Gesetz einen Straftatbestand zu unbestimmt faßt." (2 BvR 636/72 vom 8.5.1974; zitiert nach: BVerfGE Band 37, Nr. 15, Seiten 201-216, hier zitiert Seite 207).

Die anderen Straftaten sind ja bestimmt. Für Mord gibt es eine klare Definition, für Diebstahl auch. Ebenfalls für Verleumdung.
Aber Beleidigung eröffnet der Justiz das Tor zur Willkür.

So hat beispielsweise der Frankfurter Oberstaatsanwalt Jörg Claude die Beschimpfung „Charakterschwein” als durchaus zulässig bewertet (Az.6100 Js 203816/09) und damit die Eröffnung eines Strafverfahrens abgelehnt.
Nein, er selbst wurde nicht als Charakterschwein beschimpft. Ich empfehle auch niemandem zu testen, ob die Justiz es ernst meint mit der Gleichheit vor dem Gesetz (GG Art. 3).

Im anderen Fall wird jedermann (Jürgen Roth hat es ja persifliert, in dem er sich von Nolles Rede distanzierte) der nicht spurt mit Beleidigungsverfahren überzogen.

Zwar hat das Bundesverfassungsgericht der Willkür einige Grenzen gesetzt. Sie können auf der Website (www.bundesverfassungsgericht.de) die Entscheidungen zu Urteilen nach §185 nachlesen.
Aber was nützt´s?

Gar nichts.
Denn die Richter in Deutschland sind nicht an das Gesetz gebunden, sondern die sind selbst das Gesetz und dürfen auch falsche Urteile fällen. Und das tun die auch ausgiebig. Warum nicht, zu befürchten haben die ja nichts.

Es ist ganz egal was Sie sagen, wenn Sie anecken werden Sie verurteilt.
Es gibt in Dresden Fälle, da wurden Angeklagte verurteilt, weil die die Wahrheit gesagt haben.
Klingt komisch, ist aber so. (Az. bekannt)
Sachsen im Jahr 2009.

Das allgemein.
Was Sommer konkret vorgeworfen wird, weiß ich nicht.
Aber das macht nichts. Die Justiz weiß es ja auch nicht.
Sommer hat sich nicht gefügt, das reicht für eine Verurteilung.
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