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Warum soll eine in Deutschland ansässige Nichtregierungsorganisation mundtot gemacht werden?

Die Nichtregierungsorganisation Eurasian Transition Group (ETG), mit Sitz in Bonn, genießt in Europa einen exzellenten Ruf. Sie analysiert die politische und wirtschaftliche Situation in den zentralasiatischen Staaten – auch im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen. Und deshalb beschäftigte sich die ETG zwangsläufig auch mit Kasachstan und mit Rakhat Alijew als einen politischen Repräsentanten dieses Systems.

Nach Überzeugung von ETG muss der Öffentlichkeit aufgezeigt werden, dass ein umstrittener Politiker und Unternehmer aus Kasachstan mehr oder minder erfolgreich seine Rolle als politischer Reformer und demokratische Speerspitze der Gesellschaft Kasachstans hier in Westeuropa spielt. Und dazu veröffentlichte die ETG zahlreiche Analysen.

Eine dieser Analysen, die noch nicht einmal öffentlich war, hat Rakhat Alijew überhaupt nicht gefallen. Er klagte diesmal nicht in Wien, sondern vor dem Landgericht in Bonn und erwirkte eine einstweilige Verfügung in allen angegriffenen Punkten. Dem Richter genügte eine eidesstattliche Versicherung von Rakhat Alijew. Die Klage begründet dessen Anwalt mit diesen Sätzen: „Der Angeklagte ist der frühere Botschafter der Republik Kasachstans bei der OSZE beziehungsweise in Österreich. Seit dem 31. Mai 2007 übt er diese Ämter nicht mehr aus und ist nunmehr Geschäftsmann und als Investor mit verschiedenen Investitionen in Europa tätig.“ Deshalb forderte er die Unterlassung bestimmter Äußerungen wegen Kreditgefährdung und vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.

Nun muss ein Richter nicht unbedingt so viel politischen Kenntnisstand haben, dass er sich mit der prekären Situation in Kasachstan auskennt. Und dass der Anwalt verschweigt, dass sein Mandant in Kasachstan zu einer 20-jährigen Haftstrafe verurteilt wurde und per Haftbefehl gesucht wird, mag verständlich sein. Aber dass es mithilfe eines deutschen Gerichts gelingt, Kritiker von Rakhat Alijew mundtot zu machen, das ist ein bemerkenswerter Zustand.

Abstrahiert man von der Person Alijew, kann demnach jeder Despot und Topkriminelle kritische Stimmen mundtot machen, weil eine juristisch einwandfreie eidesstattliche Versicherung der Betroffenen ausreicht. Bemerkenswert an der Unterlassungsverfügung ist jedoch das, was behauptet wurde und was unwidersprochen blieb. In seiner eidesstattlichen Versicherung führte Rakhat Alijew an, dass ihm im Juli 2008 der Vorsitzende der ETG die Dienste seiner Agentur angedient habe. Er wollte für ihn politische Lobbyarbeit leisten. Dieses Angebot habe Rakhat Alijew natürlich abgelehnt. Daraufhin, sozusagen als Rache, habe die ETG verschiedene, meist negative Presseberichte über Rakhat Alijew insbesondere auf der lnternetseite www.eurasiantransition.org veröffentlicht.

Außerdem würde die Organisation mit dem kasachischen Nachrichtendienst zusammenarbeiten. Ein absurder Vorwurf, den der ETG-Vorsitzende gerichtlich stoppen lassen wollte, was aber daran scheiterte, dass Rakhat Alijew keine ladungsfähige Anschrift besitzt. Er ist ja untergetaucht. Doch allein diese Verleumdung unabhängiger Menschenrechtsorganisationen zeigt, zu welchen Mitteln man greift, um Gegner zu diskreditieren – in Kasachstan ist das etwas Alltägliches. Aber nun auch hier in Deutschland?

ETG behauptete unter anderem: „Bereits 1997 begann Alijew als neuer Chef des KNB-Büros in der Almaty-Region mit dem Aufbau einer Einheit, die nur seinem direkten Befehl unterstand. Diese Einheit wurde daraufhin die einflussreichste Organisation im Drogengeschäft in Kasachstan ... Wenn die Schmuggler mit den Drogen kasachisches Territorium betraten, wurden sie von Alijews Spezialeinheiten gefangen genommen, und das zuständige Innenministerium wurde nicht informiert. Viele der kleinen Schmuggler wurden auch direkt erschossen und dann vergraben; andere überlebten nur, wenn sie früher Mitglied eines Geheimdienstes waren und sich bereit erklärten, in Zukunft für Alijew zu arbeiten ... Rakhat Alijew nutzte aktiv dieses System über mehr als zwei Jahre. Als dann doch gewisse Gerüchte besonders von russischen Anti-Drogenbehörden die Behörden in Kasachstan erreichten, hat Alijew eine direkte Beteiligung am Geschäft minimiert; viele Mitwisser, deren Loyalität er sich nicht sicher war, verschwanden von der Bildfläche.“ So weit die vermeintlichen Erkenntnisse der ETG.

Gegen diesen schweren Vorwurf wehrte sich Rakhat Alijew mit einer eidesstattlichen Versicherung über seinen deutschen Anwalt: „Soweit behauptet wird, der Antragsteller hätte seit dem Jahr 1997 einen Drogenhandel aufgezogen und unterhalten, ist das schlicht falsch und entbehrt jeglicher Grundlage. Während seiner Zeit beim KNB war es Aufgabe des Antragstellers, den Drogenhandel zu bekämpfen, was er auch nach besten Kräften tat. So sind während seiner Zeit beim KNB auf seine Veranlassung hin zum Beispiel einige Diplomaten wegen Drogenschmuggels verhaftet worden. Eine Special Task Force hat der Antragssteller zu keinem Zeitpunkt gebildet, es ist auch schlicht falsch, dass konfiszierte Drogen unter seiner Leitung und Verantwortung verkauft und in andere Länder exportiert worden sind. Der Antragsteller war während seiner Zeit beim KNB gar nicht befugt, Drogenfunde zu konfiszieren.“[1] Hintergrund dieser politischen Schachzüge sind handfeste Wirtschaftsinteressen. Es geht um Rohstoffe und die Möglichkeiten, darauf zuzugreifen – egal mit welchen Mitteln. Das Beispiel Kasachstan transformiert kulturelle Verhaltensmuster, die in einer Diktatur üblich sind, inzwischen auf das ganz normale Business mit Gas, Öl und anderen Rohstoffen.

 



[1] Beschluss Landgericht Bonn, 24. September 2009

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